Rechtliches

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.

Diese Mitbenutzung ist eine kostenlose Serviceleistung und jederzeit durch den Vermieter widerruflich. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr über Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs und ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise einzuschränken.

Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass mehrere Gäste diesen Internetzugang nutzen und sich dadurch die Surfgeschwindigkeit verringern kann. Der Vermieter behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat das Recht, jederzeit den Zugangscode zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet (mailen und surfen) ermöglicht. Virenschutz und/oder Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der über die Nutzung des WLAN hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt — die Daten können daher von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer) bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät des Mieters gelangen kann.

Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien (z. B. PC, Smartphone, Tablet) des Mieters übernimmt der Vermieter grundsätzlich keine Haftung.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst zu tragen und diese Nutzungsvereinbarung sowie das geltende Recht einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen,
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen — insbesondere im Zusammenhang mit Filesharing-Programmen,
  • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften zu beachten,
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten,
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderer Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung beruhen — dies erstreckt sich auch auf damit zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung vorliegt oder droht, weist er den Vermieter darauf hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich und kann sich nicht von der Verantwortlichkeit befreien, indem er behauptet, ein Dritter hätte sein Endgerät genutzt.

5. Datenschutz

Der Mieter wurde darüber informiert, dass Daten über sein Nutzungsverhalten des Internetzugangs erhoben und gespeichert und dem Vermieter täglich mitgeteilt werden können.