Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugang mittels WLAN
Der Vermieter unterhält einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
Diese Mitbenutzung ist eine kostenlose Serviceleistung und jederzeit durch den Vermieter widerruflich.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr über Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs.
Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLAN‘s ganz, teilweise oder zeitweise einzuschränken.
Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass mehrere Gäste diesen Internetzugang nutzen und sich dadurch die Surfgeschwindigkeit des Internetzuganges verringern kann.
Der Vermieter behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat das Recht, jederzeit den Zugangscode zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet (mailen und surfen) ermöglicht. Virenschutz und / oder Firewall stehen nicht zur Verfügung.
Der unter der Nutzung des WLAN‘s hergestellten Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, das Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer usw.) bei der Nutzung des WLAN‘s auf das Endgerät des Mieters gelangen können.
Die Nutzung des WLAN‘s erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien (z. B. PC, Smartphone, Tablet) des Mieters übernimmt der Vermieter grundsätzlich keine Haftung.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst zu tragen. Der Mieter verpflichtet diese Nutzungsvereinbarung und ebenso das geltende Recht einzuhalten.
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen
- die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / oder anderer Formen unzulässiger Werbung nutzen
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.
5. Datenschutz
Der Mieter wurde darüber informiert, dass Daten über sein Nutzungsverhalten des Internetzugangs erhoben und gespeichert und dem Vermieter täglich per Email mitgeteilt werden können. Dabei wird u.a. auch die MAC-Adresse des Nutzers dem Vermieter mitgeteilt.